Gibt es zu bestimmten Anforderungen an den Wohnstandard technische Normen (DIN-Vorschriften), so ist (jedenfalls) deren Einhaltung vom Vermieter geschuldet. Dabei ist grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen. So kann ein Mieter eines im Jahr 2001 errichteten Einfamilienhauses nur einen Schallschutz verlangen, der zu diesem Zeitpunkt der gültigen DIN-Norm entsprach.
Urteil des BGH vom 07.07.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 85/09
WuM 2010, 482
Grundeigentum 2010, 1110