Sind nach den Versicherungsbedingungen für eine Wohngebäudeversicherung vom Versicherungsschutz nur Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Grundstück erfasst, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude dienen, fallen Regenabflussrohre nicht darunter. Ein Abflussrohr für Regenwasser, das nicht auch häusliche Abwässer abführt, ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht der Wasserversorgung zuzuordnen.
Urteil des LG Coburg vom 16.03.2010
Aktenzeichen: 23 O 786/09
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Wichtig: Prüfen Sie vor Beantragung einer Wohngebäudeversicherung immer, welche Schäden im Versicherungsumfang eingeschlossen sind.