Erwirbt ein Museum „unter dubiosen Umständen“ ein Kunstwerk und stellt sich heraus, dass dieses vor Jahren gestohlen wurde, muss das Museum das Werk an den Eigentümer entschädigungslos herausgeben. In dem vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall hatte das Landesmuseum Hannover ein 1978 aus einer Pariser Wohnung gestohlenes Bild des Malers und Bildhauers Tiepolo angekauft, obwohl die Herkunft des Kunstwerks nicht geklärt war. Das Gemälde war dann auf fragwürdige Weise nach Deutschland gekommen. Ein Bote transportierte das Bild zwischen zwei Buchdeckeln in einer Reisetasche am Zoll vorbei nach Hannover.
Über 16 Jahre vertuschte die Museumsleitung die dubiosen Umstände des Ankaufs, bis nun ein Enkel des früheren Eigentümers das Bild in dem Museum entdeckte und herausverlangte. Das Gericht entschied, dass sich das Museum angesichts der ungewöhnlichen Umstände nicht auf einen gutgläubigen Erwerb des Werks berufen konnte.
Urteil des OLG Celle vom 17.09.2010
Aktenzeichen: 4 U 30/08
Pressemitteilung des OLG Celle