Zahlt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern regelmäßig Essenszuschüsse, handelt es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.
Urteil des SG Aachen vom 21.05.2010
Aktenzeichen: S 6 R 113/09
Betriebs-Berater 2010, 1531