Häufig erweisen sich Räumungsurteile gegen Mieter als relativ wertlos, weil sie sich nicht auf alle in der Wohnung lebenden Personen erstrecken. Behauptet ein Wohnungsmieter – hier durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung -, er habe seine pflegebedürftige Mutter in seine Wohnung aufgenommen, gegen die kein Räumungstitel vorliegt, darf der mit der Zwangsräumung beauftragte Gerichtsvollzieher nicht ohne Nachforschungen davon ausgehen, die Angaben des Mieters seien zutreffend. Es ist die Pflicht des Gerichtsvollziehers, sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Sollte sich die Behauptung des Mieters nicht bestätigen, muss er die Wohnung zwangsräumen.
Beschluss des AG Wuppertal vom 18.02.2010
Aktenzeichen: 44 M 1723/10
jurisPR-MietR 19/2010, Anm. 6
DGVZ 2010, 158