Durfte ein Mitarbeiter jahrelang den Firmenparkplatz kostenlos nutzen, kann der Arbeitgeber dieses Privileg nicht ohne weiteres streichen. Da der Unternehmer auch im Prozess keine Gründe nennen konnte, warum er den Parkplatz nicht weiter zur Verfügung stellen wollte, wurde dem Mitarbeiter das Recht zur weiteren Nutzung zugesprochen. Sofern der Arbeitgeber den Zugang verweigert, hat er dem Arbeitnehmer in der Folgezeit angefallene Parkgebühren zu erstatten.
Urteil des Hessischen LAG vom 16.11.2009
Aktenzeichen: 17 Sa 900/09
Wirtschaftswoche Heft 39/2010, Seite 129