Ein Ehepaar war während eines Urlaubs auf Bali in seinem Hotel tagsüber ständig erheblichem Baulärm ausgesetzt, sodass es sich kaum im Hotelzimmer aufhalten und insbesondere keine Mittagsruhe halten konnte. Das Amtsgericht Köln sprach den Eheleuten deshalb eine Reisepreisminderung von zwei Dritteln des Reisepreises zu.
Urteil des AG Köln vom 28.08.2007
Aktenzeichen: 133 U 640/05
Pressemitteilung des AG Köln