Der Betreiber eines Einzelhandelsgeschäfts muss auf die Belange kleinerer Kunden Rücksicht nehmen. So verurteilte das Oberlandesgericht Brandenburg den Inhaber eines Supermarktes zum Schadensersatz gegenüber einer nur 1,56 Meter großen Kundin, die von einem oberen Regalfach eine Konservendose herunternehmen wollte und dabei nicht sehen konnte, dass auf der Palette noch weitere Dosen standen. Dabei fiel eine der Dosen herunter und verletzte die Frau am Auge.
Urteil des OLG Brandenburg vom 06.07.2010
Aktenzeichen: 11 U 29/09
Wirtschaftswoche Heft 35/2010, Seite 99