Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Werbung eines Elektrofachmarkts mit der Angabe „nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer“ Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
Urteil des BGH vom 31.03.2010
Aktenzeichen: I ZR 75/08
WRP 2010, 1388
GRUR 2010, 1022