Die Berufsunfähigkeitsrente auf Basis einer Lebensversicherung eines bereits bei Abschluss der Rente selbstständig Tätigen unterliegt der Beschlagnahme des Insolvenzverwalters. Dieser kann die sich daraus ergebenden Ansprüche zur Masse ziehen. Das wird vom Landgericht Dortmund damit begründet, dass die Berufsunfähigkeitsrenten Selbstständiger keinen Pfändungsschutz nach der Zivilprozessordnung genießen.
Urteil des LG Dortmund vom 29.07.2010
Aktenzeichen: 2 O 65/10
ZVI 2010, 395
Trotz dieser rechtlichen Sonderproblematik im Insolvenzfall sollte jeder Selbständige einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz abschließen.