Ein Pkw ist kein Haushaltsgegenstand, sondern ein Vermögensgegenstand, der bei der Inanspruchnahme von Ausbildungsförderung (BAföG) anzugeben ist. Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Auszubildender einen Pkw Marke Audi A 3 für ca. 20.000 Euro sein eigen nennt, kann ihm das BAföG gekürzt oder gar ganz gestrichen werden.
Urteil des BVerwG vom 30.06.2010
Aktenzeichen: 5 C 03/09
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