Wird eine CD-Box mit „100 Number 1 Hits“ betitelt, müssen die CDs auch die Originalversionen der jeweiligen Titel enthalten, die in den Hitlisten waren. Der Hersteller handelt irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn er auf der Verpackung nicht klar und deutlich darauf hinweist, dass die Hitsammlung zumindest teilweise auch sogenannte Re-Recordings (von meist unbekannten Interpreten nachgespielte Titel) enthält.
Urteil des OLG Nürnberg vom 26.10.2010
Aktenzeichen: 3 U 914/10
JurPC Web-Dok. 195/2010