Ein Missbrauch von Zugriffsrechten durch einen EDV-Administrator eines Unternehmens kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das Landesarbeitsgericht Köln erklärte die fristlose Kündigung eines Systemadministrators für rechtens, der trotz einschlägiger Abmahnung mehrfach die elektronische Post des Vorstandes geöffnet und unter Ausnutzung seiner Administratorenrechte Einblick in den elektronischen Terminkalender eines Vorstandsmitgliedes genommen hatte.
Urteil des LAG Köln vom 14.05.2010
Aktenzeichen: 4 Sa 1257/09
NZA-RR 2010, 579
K&R 2010, 758