Ein ehemaliger Chefarzt einer Münchner Klinik wurde wegen Vorteilsannahme, Untreue und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten und einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt. Die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung wurde von der Zahlung von insgesamt 275.000 Euro an karitative Einrichtungen abhängig gemacht. Der Mediziner hatte über Jahre hinweg Gelder von der Pharmaindustrie angenommen und Klinikgelder u.a. für private Feiern verwendet.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat nun den Widerruf der Approbation des Arztes bestätigt, da dieser sich wegen erheblicher Straftaten im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit als unwürdig zur Ausübung seines Berufs erwiesen hat.
Urteil des BayVGH vom 30.09.2010
Aktenzeichen: 21 BV 09.1279
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