Verschweigt der unterhaltsberechtigte Ehegatte im Unterhaltsprozess eigene Einkünfte, obwohl der Unterhaltsverpflichtete gezielt danach gefragt hat, verwirkt er seinen gesamten Unterhaltsanspruch, auch wenn die verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und über einen begrenzten Zeitraum erzielt wurden (hier Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld von monatlich 162 Euro).
Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.07.2010
Aktenzeichen: 8 UF 14/10
FamRB 2010, 332
NJW-Spezial 2010, 710