Eine circa-Angabe der Wohnfläche in einer Zeitungsannonce stellt nach Meinung des Amtsgerichts München keine zwischen den Mietvertragsparteien maßgebliche Beschaffenheitsangabe der Wohnfläche dar. Enthält der abgeschlossene Mietvertrag keine weitere Flächenangabe, steht dem Mieter kein Anspruch auf Mietminderung zu, wenn die tatsächliche Fläche von der Angabe in der Zeitungsannonce wesentlich, d.h. um mehr als 10 Prozent, zu seinen Ungunsten abweicht.
Urteil des AG München vom 10.08.2009
Aktenzeichen: 424 C 7097/09
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