Verwendet ein Arbeitnehmer eine von seinem Arbeitgeber zur Betankung der Arbeitsfahrzeuge überlassene Tankkarte missbräuchlich zur Betankung eines Privatfahrzeugs, macht er sich gegenüber seinem Arbeitgeber des Betrugs (§ 263 StGB) strafbar.
Beschluss des OLG Celle vom 05.11.2010
Aktenzeichen: 1 Ws 277/10
Pressemitteilung des OLG Celle