Eine Bank bot kurz vor der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland in einer Werbeaktion jedem neuen Kunden beim Abschluss eines Sparplanes ein kostenloses „WM-Paket“ an. Dieses Paket sollte zwei Karten für ein Vorrundenspiel der deutschen Nationalmannschaft oder zwei Karten für das Achtel-, Viertel- oder Halbfinale, das offizielle WM-Trikot, die WM-Fahne, den WM-Schal und den WM-Ball enthalten. Die Zuteilung der Karten sollte durch Los unter allen Teilnehmern erfolgen. Schließlich konnte die Bank keine für alle teilnehmenden Sparer ausreichende Anzahl von Eintrittskarten beschaffen.
Einer der leer ausgegangenen Kunden verlangte daraufhin Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro. Dies sei der Schwarzmarktpreis für zwei Karten für ein Halbfinalspiel. Das Amtsgericht München sprach ihm lediglich 70 Euro zu. Der Mann konnte nur Ersatz für zwei Karten der niedrigsten Kategorie für ein Vorrundenspiel verlangen. Die bloße Möglichkeit, anstatt der Karten für das Vorrundenspiel höherwertige Karten für das Achtel-, Viertel- oder Halbfinale per Los zu bekommen, stellte lediglich eine Chance dar, die keine weitergehenden Schadenersatzansprüche begründet.
Urteil des AG München vom 28.04.2010
Aktenzeichen: 213 C 214/10
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