Verkauft ein Hersteller von Waren (hier Fahrräder) diese selbst über das Internet an Endverbraucher, ist die Angabe einer Herstellerpreisempfehlung irreführend. Eine derart „erfundene“ Preisempfehlung berechtigt den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Urteil des LG Bielefeld vom 15.05.2007
Aktenzeichen: 20 S 136/06
NJW-RR 2008, 212