Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass der Abdruck alter Zeitungsartikel in einem literarischen Werk, das sich mit politischen und sozialen Entwicklungen befasst, auch ohne vorherige Genehmigung des Zeitungsverlages zulässig ist. Der Abdruck stellt zwar einen Eingriff in die urheberrechtlich geschützte Position der Zeitung dar. Die Richter hielten die Verwendung jedoch durch die in Art. 5 Abs. 3 GG verankerte Kunstfreiheit geschützt. Demgegenüber kommt dem Eingriff in das Urheberrecht des Zeitungsverlags nur geringes Gewicht zu.
Urteil des OLG Brandenburg vom 09.11.2010
Aktenzeichen: 6 U 14/10
WRP 2011, 106
GRUR 2011, 141