Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine Werbung unter Verwendung von Faxgeräten oder E-Mail wegen unzumutbarer Belästigung verboten, wenn keine ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Danach dürfen Online-Shops ihren Kunden ohne deren eindeutige Einwilligungserklärung keine regelmäßigen Newsletter zukommen lassen.
Eine wirksame Einwilligung liegt nicht vor, wenn die Internetseite des Anbieters eine voreingestellte Einwilligungserklärung in Form eines Häkchens in dem neben der Einwilligungserklärung befindlichen Kästchen enthält und der Kunde das Häkchen aktiv entfernen muss, wenn kein Newsletter erwünscht ist.
Urteil des OLG Jena vom 21.04.2010
Aktenzeichen: 2 U 88/10
CR 2010, 815