Die Ausstrahlung einer Werbung im Fernsehen umfasst ohne entsprechende Vereinbarung nicht auch das Recht zur Veröffentlichung im Internet.
Urteil des LG Köln vom 14.07.2010
Aktenzeichen: 28 O 128/08
JurPC Web-Dok. 208/2010
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Die Ausstrahlung einer Werbung im Fernsehen umfasst ohne entsprechende Vereinbarung nicht auch das Recht zur Veröffentlichung im Internet.
Urteil des LG Köln vom 14.07.2010
Aktenzeichen: 28 O 128/08
JurPC Web-Dok. 208/2010
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Der Besitzer mehrerer Gemälde beauftragte ein Auktionshaus in Luzern damit, die Gemälde zu veräußern bzw. versteigern zu lassen. Ein Mitarbeiter
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