Mit Abschluss des Insolvenzverfahrens ist das Ende einer GmbH endgültig besiegelt. Hierzu stellt das Oberlandesgericht Celle fest, dass nach der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren eine Fortsetzung der Gesellschaft auch dann nicht mehr möglich ist, wenn die Gesellschaft im Handelsregister noch nicht gelöscht ist.
Beschluss des OLG Celle vom 29.12.2010
Aktenzeichen: 9 W 136/10
ZIP 2011, 278