Geht ein Angehöriger eines freien Berufs mit einer berufsfremden Person eine Mitunternehmerschaft ein, so sind auch die Einkünfte des Freiberuflers als gewerblich zu qualifizieren. Die Tätigkeit einer Personengesellschaft ist nur dann als „freiberuflich“ zu beurteilen, wenn alle Mitunternehmer die Voraussetzungen einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllen.
Urteil des BFH vom 10.08.2010
Aktenzeichen: VIII R 44/07
StBW 2011, 52