Die ungenehmigte umfangreiche Verwendung einer Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken stellt einen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH dar, wenn die auf diese Weise von der GmbH verauslagten Beträge von ihm überhaupt nicht bzw. nicht zeitnah erstattet werden.
Urteil des OLG Brandenburg vom 20.02.2007
Aktenzeichen: 6 U 22/06 und 6 U 61/06
OLGR Brandenburg 2007, 786
ZAP EN-Nr. 808/2007