Einem Fahrschullehrer kann wegen Verbreitung pornografischer Schriften die Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnis entzogen werden. Anlass für die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war, dass ein Fahrlehrer von einer 17-jährigen Fahrschülerin angezeigt wurde, weil er während einer Unterrichtsstunde auf einen Parkplatz gefahren war und ihr dort im Auto pornografische Bilder gezeigt hatte. Der Vorfall wurde strafrechtlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen geahndet. Die rechtskräftige Verurteilung zog sodann den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde mit sofortiger Wirkung nach sich.
Urteil des VGH München vom 09.02.2011
Aktenzeichen: 11 CS 10.3056
Pressemitteilung des VGH München