Das Abschleppen eines verbotswidrig ohne gültigen und sichtbar ausgelegten Parkschein abgestellten Pkws bereits nach 10 Minuten ist auch dann unverhältnismäßig, wenn das Fahrzeug auf einer stark befahrenen Straße mit vielen Parkplatzsuchenden abgestellt wurde und die Höchstparkdauer dort nur eine Stunde beträgt.
Urteil des VG Hamburg vom 02.02.2010
Aktenzeichen: 13 K 1186/07
NZV 2010, 535
DAR Heft 2/2011, Seite IV