Ein langzeitarbeitsloser Vater, der das Umgangsrecht mit seiner elfjährigen Tochter regelmäßig wahrnimmt (jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien), hat einen Anspruch auf Umzug in eine größere Wohnung (hier 64 qm).
Urteil des SG Dortmund vom 28.12.2010
Aktenzeichen: S 22 AS 5857/10 ER
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