Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Halle haben nur Facharbeiter Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Einem lediglich angelernten Arbeiter steht ein entsprechender Berufsschutz auch dann nicht zu, wenn er zwar langjährig vollwertig in Teilbereichen eines Facharbeiterberufs (hier Maler und Lackierer) gearbeitet hat, er jedoch nicht über alle Kenntnisse dieses Berufs verfügt. Dies hat zur Folge, dass dem berufsunfähigen Arbeiter auch eine niedriger einzustufende Arbeit zum Beispiel als Pförtner zuzumuten ist.
Urteil des LSG Halle vom 27.05.2010
Aktenzeichen: L 3 R 510/06
Pressemitteilung des LSG Halle
Wer sich nicht allein auf die gesetzlichen Leistungen verlassen will, der sollte den Abschluss einer privaten BU Versicherung in Erwägung ziehen.