Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen, das insbesondere als Mengenangabe verwendet wird, besitzt keine Unterscheidungskraft und kann daher nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen zu werden. Der Europäische Gerichtshof wies folglich die Klage eines polnischen Unternehmens ab, das sich das Markenrecht an der Bezeichnung „1000“ sichern wollte.
Hinweis: Damit ist jedoch die Eintragungsfähigkeit anderer Ziffernfolgen, die wegen ihrer besonderen Anordnung die erforderliche Eigentümlichkeit aufweisen, nicht ausgeschlossen.
Urteil des EuGH vom 10.03.2011
Aktenzeichen: C-51/10 P
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