Ein Gläubiger ist berechtigt, den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung zu pfänden.
Urteil des BGH vom 11.11.2010
Aktenzeichen: VII ZB 87/09
WM 2010, 2366
DB 2010, 2799