Ein Erbe ist nach dem Gesetz verpflichtet, einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling vollständig Auskunft über den Nachlass des Verstorbenen zu erteilen. Stirbt eine Ehefrau, ohne dem Kind des verstorbenen Mannes vorher die von diesem verlangte Auskunft erteilt zu haben, geht diese Verpflichtung auf den oder die Erben der Erblasserin über.
Urteil des OLG München vom 01.12.2010
Aktenzeichen: 20 U 3260/10
jurisPR-FamR 4/2011, Anm. 1
Erbrecht effektiv 2011, 44