Dass sich Teilnehmer an sogenannten sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook der Gefahr aussetzen, dass ihre Daten zu Werbezwecken benutzt werden, ist allgemein bekannt. Das Landgericht Berlin hält es für wettbewerbsrechtlich unbedenklich, wenn ein Internethändler auf seiner Seite den „Gefällt-mir“-Button von Facebook (Produktempfehlung an andere Teilnehmer) ohne Hinweis auf eine mögliche Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook und von dort aus möglicherweise auf Dritte installiert.
Beschluss des LG Berlin vom 14.03.2011
Aktenzeichen: 91 O 25/11
ITRB 2011, 99