Wer sich an der Tankstelle ohne zu bezahlen aus dem Staub macht, muss neben einem drohenden Strafverfahren mit erheblichen Forderungen des Tankstelleninhabers rechnen. Dieser kann neben der offenen Tankrechnung auch die Kosten für einen eingeschalteten Privatdetektiv, für den von ihm beauftragten Rechtsanwalt und eine Unkostenpauschale von 25 Euro ersetzt verlangen. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall summierte sich so der nicht bezahlte Sprit im Wert von 10,01 Euro auf insgesamt über 180 Euro.
Urteil des BGH vom 04.05.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 171/10
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