Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitnehmer auch dann wirksam zugegangen, wenn das Kündigungsschreiben an den Ehegatten des Arbeitnehmers außerhalb der Wohnung übergeben wird. In dem entschiedenen Fall ließ ein Unternehmen die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin, die nach einem Konflikt unerlaubt ihren Arbeitsplatz verlassen hatte, per Bote deren Ehemann an dessen Arbeitsplatz übergeben.
Das Gericht sah darin eine wirksame Zustellung noch am selben Tag. Ausschlaggebend war dabei, dass unter normalen Umständen nach der Rückkehr des Ehemannes in die gemeinsame Wohnung mit einer Weiterleitung des Kündigungsschreibens an seine Ehefrau zu rechnen war.
Urteil des BAG vom 09.06.2011
Aktenzeichen: 6 AZR 687/09
PERSONAL 2011, Nr 7/8, 68