Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Approbation als Zahnarzt nicht zum Unterspritzen von Falten oder zu anderen kosmetischen Maßnahmen im Gesicht außerhalb der Lippen berechtigt. Welche Mittel dabei unterspritzt werden, ist irrelevant.
Urteil des VG Münster vom 19.04.2011
Aktenzeichen: 7 K 338/09
ZM 2011, Nr 11, 10