Wird der bisherige Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft wiederbestellt, müssen vor der Beschlussfassung keine Vergleichsangebote anderer Verwalter eingeholt werden. Die Eigentümer können auch dann am bewährten Verwalter festhalten, wenn dessen Vergütung höher ist als die anderer Anbieter. Alternativangebote müssen in einem solchen Fall nur eingeholt werden, wenn Wohnungseigentümer mit dem bisherigen Verwalter nicht mehr zufrieden sind oder Anlass besteht, die Angemessenheit der Vergütung zu überprüfen.
Urteil des BGH vom 01.04.2011
Aktenzeichen: V ZR 96/10
MDR 2011, 780
WM 2011, 1293