Wird über das Vermögen eines Architekten das Insolvenzverfahren eröffnet, kann daraus die mangelnde Zuverlässigkeit für den Architektenberuf geschlossen und seine Löschung aus der Architektenliste veranlasst werden.
Beschluss des OVG Münster vom 04.05.2011
Aktenzeichen: 4 A 697/10
IBR 2011, 476
BauR 2011, 1380