Fährt ein Radfahrer grob verkehrswidrig und extrem riskant an einer roten Ampel über die Fußgängerfurt vom Gehweg auf die Straße ein und wird er dabei von einem gerade anfahrenden Lkw erfasst, ist er allein für den Schaden verantwortlich. Das Oberlandesgericht Koblenz konnte ein Fehlverhalten des Lkw-Fahrers nicht erkennen. Angesichts des groben Fehlverhaltens des Radfahrers schied auch eine Haftung des Lkw-Halters unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr aus.
Urteil des OLG Koblenz vom 28.04.2011
Aktenzeichen: 12 U 500/10
Pressemitteilung des OLG Koblenz