Die Bewohner einer Eigentumswohnanlage sahen sich ständig den Schikanen und Beleidigungen durch den Lebensgefährten einer Wohnungseigentümerin ausgesetzt. Als die Frau trotz Aufforderung durch die Eigentümerversammlung den unerträglichen Zustand nicht abstellte, zog der besonders betroffene Mieter der darunter gelegenen Wohnung aus.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass der Wohnungseigentümer, dessen Mieter wegen derartiger Missstände die Miete mindert oder gar auszieht, von dem Wohnungseigentümer, von dessen Mitbewohner die dauerhaften und massiven Verbalattacken und Belästigungen ausgehen, den dadurch entstandenen Mietausfallschaden verlangen kann.
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 04.04.2007
Aktenzeichen: 5 W 2/07
NJW 2008, 80