Mehrere Mieter eines Wohnhauses kürzten die vereinbarte Miete bis zu 20 Prozent, da sie sich von einem Mitmieter ständig durch laute Musik, Klopfgeräusche, Möbelrücken und lautes Reden und Schreien am Abend und in der Nacht gestört fühlten. Nachdem der Störenfried endlich ausgezogen war, verlangte der Vermieter von ihm Ersatz der von den anderen Mietern zu Recht vorgenommenen Mietminderungen. Das Amtsgericht Bremen verurteilte den ehemaligen Mieter zur Zahlung von Schadensersatz, da dieser durch die Störung des Hausfriedens die dem Vermieter entgangenen Mieten verursacht hatte.
Urteil des AG Bremen vom 09.03.2011
Aktenzeichen: 17 C 105/10
WuM 2011, 362