Ganze 14 Stunden lag ein Patient nach einem Schlaganfall hilflos auf dem Zimmer einer Reha-Klinik, bis er vom Pflegepersonal gefunden wurde. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die Klinik zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes, da das Pflegepersonal nicht nach dem Patienten gesehen hatte, obwohl dieser den ganzen Tag nicht zu den Mahlzeiten und den fest vereinbarten Behandlungsterminen erschienen war.
Urteil des LG Osnabrück vom 26.01.2011
Aktenzeichen: 2 O 2278/08
RDG 2011, 83