Das Familiengericht ist im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens nicht berechtigt, von einem Elternteil zu verlangen, sich beim Gesundheitsamt auf eine mögliche Alkoholerkrankung untersuchen zu lassen. Für eine derartige Anordnung gibt es im Gesetz keine Grundlage.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 26.03.2007
Aktenzeichen: 2 WF 55/07
NJW-RR 2007, 1515
NJW 2008, 85