Ein Steuerpflichtiger wollte bei seiner Einkommenssteuererklärung den Verlust seiner Beteiligung an einer in die Insolvenz geratenen GmbH steuermindernd geltend machen. Dabei bestand das Problem, dass er 20 Jahre nach der Gesellschaftsgründung die entsprechenden Belege für die Einzahlung seiner Einlage nicht mehr vorlegen konnte. Der Bundesfinanzhof stellte insofern erheblich geringere Anforderungen an die Nachweispflicht als das Finanzamt.
Danach muss der Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage im Hinblick auf daraus resultierende Anschaffungskosten nach 20 Jahren seit Eintragung der GmbH nicht zwingend allein durch entsprechende Zahlungsbelege, wie z.B. Kontoauszüge, geführt werden. Vielmehr muss das Finanzgericht alle Indizien (z.B. Bilanzeinträge, Zeugenaussagen) prüfen, wobei stets der lange Zeitablauf seit Gründung der GmbH in eine Gesamtwürdigung mit einzubeziehen ist.
Urteil des BFH vom 08.02.2011
Aktenzeichen: IX R 44/10
DB 2011, 1368
GmbHR 2011, 773