Überholt ein Motorradfahrer eine aus mehreren mit ca. 80 km/h auf einer Landstraße fahrenden Pkws bestehende Fahrzeugkolonne trotz völlig unübersichtlicher Verkehrslage, haftet er alleine für den Schaden, wenn er mit einem nach links blinkenden, in einen Feldweg abbiegenden Pkw, der sich im vorderen Teil der Fahrzeugschlange befand, zusammenstößt. Bei einem derart gravierenden Verkehrsverstoß tritt auch die Betriebsgefahr des Linksabbiegers völlig zurück.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 08.04.2011
Aktenzeichen: 13 U 2/11
DAR 2011, 470 –