Das Finanzgericht Düsseldorf stoppt ein mittlerweile bundesweit praktiziertes Steuerhinterziehungssystem im Handel mit gebrauchten Nutzfahrzeugen. Dabei tritt eine GmbH als sogenannter Hochpreiser auf, der als vermeintlicher Zwischenhändler einerseits dem tatsächlichen Veräußerer eine Ausgangsrechnung mit dem um eine Schwarzgeldzahlung geminderten Verkaufspreis und andererseits dem tatsächlichen Erwerber eine Eingangsrechnung mit dem korrekten, erheblich höheren Einkaufspreis ausstellt, um ihm einen entsprechenden Vorsteuerabzug zu verschaffen. Das Gericht hat nun entschieden, dass der Erwerber des Fahrzeugs mangels Identität von Rechnungsaussteller und tatsächlich leistendem Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Urteil des FG Düsseldorf vom 21.05.2010
Aktenzeichen: 1 K 1156/07 U
BB 2011, 2581