Ein Unfallgeschädigter ist verpflichtet, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken kann ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht in der Regel nicht angenommen werden, wenn der Geschädigte eines Verkehrsunfalls zunächst einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt und sich dadurch die Erstellung eines Sachverständigengutachtens und damit die Reparatur verzögert.
Urteil des LG Saarbrücken vom 07.06.2011
Aktenzeichen: 13 S 43/11
DAR 2011, 592
NZV 2011, 497