Windkrafträder schießen in vielen Teilen Deutschlands wie Pilze aus dem Boden. Nicht wenige Menschen sehen darin eine erhebliche Beeinträchtigung der Landschaft und des Tierschutzes. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass eine 150 Meter hohe Windkraftanlage nicht zu einer Beeinträchtigung eines ausgewiesenen Vogelschutzgebietes führt. Hier war nach Auffassung eines Gutachters durch entsprechende Auflagen, insbesondere durch Betriebszeiteinschränkungen, der notwendige Schutz von Zugvögeln sichergestellt.
Urteil des VG Düsseldorf vom 31.10.2011
Aktenzeichen: 11 L 965/11
Pressemitteilung des VG Düsseldorf