Hat ein Rechtsberater seinem Mandanten zur Stellung eines Insolvenzantrags und nicht zu anderen Maßnahmen geraten, die ebenfalls zur Restschuldbefreiung geführt hätten, kann der Mandant von ihm Schadensersatz verlangen. In dem vom Oberlandesgericht Naumburg entschiedenen Fall hätte auch ein Privatinsolvenzverfahren zur Entschuldung geführt. Durch den von dem Rechtsberater empfohlenen, an sich aber nicht notwendigen Insolvenzantrag über den Gewerbebetrieb des Mandanten verlor dieser seine Lebensversicherungsansprüche und damit seine Altersversorgung. Im Rechtsstreit zwischen Rechtsberater und Mandant muss jedoch letzterer beweisen, dass und wie es möglich gewesen wäre, alle Gläubiger zu befriedigen oder, dass die Gläubiger im Wege eines Vergleichs auf die Verwertung bestimmter Vermögenswerte verzichtet und eine bestimmte Quote akzeptiert hätten.
Urteil des OLG Naumburg vom 11.08.2011
Aktenzeichen: 1 U 74/07
ZIP 2011, 2163