Tiere sind rechtlich wie Sachen zu behandeln. Daher kann einem Tier kein Schmerzensgeldanspruch – hier wegen in einem Hundesalon erlittener Schmerzen und Ängste – zustehen.
Urteil des AG Wiesbaden vom 18.08.2011
Aktenzeichen: 93 C 2691/11 (34)
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